Pflichterfüllung: Führungskräfte setzen Unternehmerpflichten um (Grundlagen-Training)
Ihr Nutzen
Der Unternehmer hat zur Erfüllung seiner Pflichten eine Organisationsstruktur geschaffen die es ihm erlaubt in allen Bereichen seiner Verantwortung zu jedem Zeitpunkt den gesetzlichen Bestimmungen allumfassend gerecht zu werden. Unstrittig ist, dass allen Pflichten nachgekommen werden muss, dennoch darf man von primären und sekundären Pflichten sprechen. Zu den primären Pflichten zählen ohne Frage die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz.
Diese Pflichten hat der Unternehmer nach §13 ArbSchG auf seine Führungskräfte übertragen. Eine Erhebung hat jüngst ergeben, dass sich lediglich ein einstelliger Prozentsatz aller befragten Führungskräfte in Deutschland darüber umfassend Informiert fühlt, welche Pflichten der Arbeitgeber in welcher Intensität und auf welche Weise an sie übertragen hat. Auch über persönliche Konsequenzen zeigten sich die Befragten Führungskräfte äußerst besorgt.
Grund genug genau an diese Sorge anzuknüpfen, denn Arbeitsschutz ist nicht eine weitere Qualifizierung zum Bestehen eines Audits sondern regelt das sichere und nachhaltige Wohl des betrieblichen Miteinanders unter der operativen Verantwortung der jeweiligen Führungskraft vor Ort.
Dieses Training vermittelt eine Übersicht der übertragenen Pflichten, erläutert auf welche Weise der Arbeitgeber seine Pflichten an Sie delegiert hat und wie Sie ihrer Verantwortung in den unterschiedlichen Themenfeldern so gerecht werden, das sowohl der Unternehmer als auch Sie selbst rechtskonform handeln.
Dieses Training bewahrt Sie vor fahrlässiger Pflichtverletzung und sensibilisiert Sie für einen der existenziellsten Teilbereiche ihres Führungsportfolios.
Inhalte des Trainings
1. Definition Unternehmerpflichten, Pflichtübertragung, Pflichtbereiche
- Gesetzlicher Hintergrund: ArbSchG, DGUV, SGB VII, OWiG
- Übertragung von Pflichten: Einstellungsvertrag, Stellenbeschreibung,
Delegationsdokument
- Übertragene Pflichten von A-Z
- Unterschiedliche Personengruppen: Unterschiedliche Haftung bei Schaden
2. Sicherung des übertragenen Verantwortungsbereiches
- Entwicklung zu gesetzeskonformen Rahmenbedingungen
- Health and Safety first! –Das Etablierung einer gelebten Haltung
- Sich selbst aus der Gleichgültigkeit herausentwickeln
- Konsequent und rigoros für Sicherheit sorgen: Wer nicht mitmacht muss
gehen.
3. Sicherheit durch präsente Führungsstärke erzeugen
- Informieren, adressieren, sensibilisieren, kontrollieren, sanktionieren
- Was es tatsächlich und umfänglich bedeutet als gutes Vorbild zu agieren
- Nicht nur Mitarbeiter brechen die Regeln, sondern auch Vorgesetze, Kunden,
Führungskollegen, Abteilungsfremde, Unternehmer, ...
- Vorbildliches Handeln verstärken, Schäden als Lerngrundlage sehen
4. Arbeitsschritte zur Implementierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Checkliste Sicherheit und Arbeitsschutz
- Best practise und gute Beispiele der Gesundheitsförderung im Alltag
- Unfälle und substanzielle Gesundheitsbeeinträchtigung entstehen nicht
aufgrund desolater Bedingungen, sondern weil weggeschaut wurde
- Wenn etwas schief gelaufen ist: Notfall-ABC
Ziel des Trainings
Die Teilnehmer dieses Trainings lernen wofür sie verantwortlich gemacht wurden, erlernen den Umfang ihrer Pflichten und wissen, wie sie diesen gerecht werden. Sie wissen, dass eine sichere und gesundheitsbewusste Arbeit nur durch präsente und verantwortungsvolle Führung gewährleistet wird.
Teilnehmerkreis
Der Teilnehmerkreis umfasst Führungskräfte aller Branchen und Leitungsebenen, Unternehmer, Betriebsräte und thematisch Verantwortliche aus Organisationen.
Buchungsanfrage
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Trainingsangebot und freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.