Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner des Kunden/Teilnehmers ist die
Hansen & Partner GbR
Baaber Weg 15
24226 Heikendorf
Fon +49 (0)431 / 570 960 10
E-Mail: info@--no-spam--hansenundpartner.com
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Alexander Hansen, Elke Hansen
USt.-ID: DE 283 47 51 32
DUNS-Nummer: 313645064
2. Anwendungs- und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden gemeinsam mit unserer Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlage für die Buchung und Durchführung sämtlicher Veranstaltungen, Trainings, Beratungen sowie Coachings und allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
- Die AGB gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder ein Unternehmer mit uns abschließt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Definitionen
Die hier verwendeten folgenden Begriffe haben jeweils die nachstehend festgelegte Bedeutung:
„Kunde“ oder „Teilnehmer“
Bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die unser Vertragspartner wird und/oder an unseren Training- und Coachingangeboten teilnimmt.
„Offener Trainingskatalog“
Bezeichnet die Durchführung von Vor-Ort-Veranstaltungen mit bis zu 8 Teilnehmern zu festgelegten Themen aus unserem umfangreichen Trainingskatalog. Die Trainings werden von uns zu festen Terminen an ausgewählten Veranstaltungsorten in Deutschland angeboten. Veranstaltungsräume am Veranstaltungsort werden von uns bereitgestellt. Die Durchführung der Veranstaltung steht je nach Veranstaltungsort ggf. unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl.
„Inhouse-Trainings“
Bezeichnet die Durchführung einer Vor-Ort-Veranstaltung nach individueller Abstimmung der Themeninhalte und Schwerpunktsetzungen bei der Themenpräsentation.
Die Veranstaltungsorganisation einschließlich Einladung der Teilnehmer sowie Bereitstellung der technischen Ausstattung (z.B. Beamer) obliegt dem Kunden. Auf Wunsch organisieren wir geeignete Veranstaltungsräume auf Kosten des Kunden.
„Executive-Coaching / Beratung“
Bezeichnet unser individuelles Coaching- und Beratungsangebot, das sich speziell an Unternehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte mit Personalverantwortung richtet.
Die konkreten Coaching- und Beratungsinhalte werden individuell mit dem Kunden auf der Grundlage seines persönlichen Beratungsbedarfes abgestimmt.
4. Zustandekommen des Vertrages, Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache
- Buchungsanfragen zu Veranstaltungen aus unserem „Offenen Trainingskatalog“ können telefonisch oder in Textform erfolgen (per E-Mail, Buchungsanfrageformular oder Post). Wir übersenden dem Kunden im Anschluss ein detailliertes Vertragsangebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Vertragsangebot durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung in Textform annimmt.
- Die Vertragsbedingungen für „Inhouse-Trainings“ oder „Executive-Coaching / Beratung“ werden mit dem Kunden im Einzelfall individuell abgestimmt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Vertragsangebot in Textform annimmt.
- Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden gesondert in Textform übermittelt. Nach dem Vertragsschluss ist der Vertragstext für Kunden auf unserer Webseite nicht einsehbar.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
5. Leistungsumfang und Durchführung der Veranstaltungen, Veranstaltungsunterlagen
- Sämtliche Trainings- und Beratungsleistungen werden ausschließlich von dem qualifizierten Consultant durchgeführt, der in der Buchungsbestätigung namentlich benannt wird.
- Für den Fall, dass der benannte Consultant durch ein plötzliches und unabwendbares Ereignis, wie z.B. kurzfristiger Erkrankung, Unfall oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen ausfallen sollte, sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Zu einem Austausch des Consultants sind wir aufgrund des höchstpersönlichen Charakters der Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Mitteilung der Absage erfolgt in Textform.
- Für den Fall, dass die für die Durchführung einer Veranstaltung bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns ebenfalls vor, die Veranstaltung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 10 Tagen in Textform abzusagen.
- Falls eine Veranstaltung ausnahmsweise nach Ziffer 5. Abs. (2) oder Abs. (3) nicht stattfinden kann, wird die Veranstaltung wahlweise an einem gemeinsam abzustimmenden Ausweichtermin nachgeholt oder der Kunde erhält die bereits gezahlte Vergütung erstattet. Das Wahlrecht übt der Kunde aus, weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer erhält nach der Durchführung der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
- Der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Vermittlung der vereinbarten Themeninhalte. Die im Trainingskatalog oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Veranstaltungszeiten sind ausreichend bemessen, um den Teilnehmern die vereinbarten Themeninhalte zu vermitteln. Sofern für das Veranstaltungsende eine konkrete Uhrzeit angegeben wird, behalten wir uns im Einzelfall vor, die Veranstaltung im Einvernehmen mit dem Kunden bzw. den angemeldeten Teilnehmern vorzeitig zu beenden. Die vorzeitige Beendigung kommt einschränkend nur in Betracht, wenn die vertraglich vereinbarten Themeninhalte aus unserer Sicht vollständig vermittelt worden sind und aus dem Teilnehmerkreis keine Nachfragen mehr gestellt werden. Eine zeitanteilige Rückerstattung der vereinbarten Seminarkosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Dem Kunden überlassene Veranstaltungsunterlagen dürfen im Rahmen des üblichen Vertragszwecks zur unternehmensinternen Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen auszugsweise oder vollständig in digitaler oder gedruckter Form vervielfältigt und an eigene Mitarbeiter des Kunden übermittelt bzw. weitergegeben werden.
6. Leistungsbestimmungsrecht des Kunden
- Der Kunde und die Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt, müssen nicht identisch sein. Eine Buchung für Dritte ist möglich. Der/die Teilnehmer sollten vom Kunden bereits bei der Buchung namentlich angegeben werden.
- Der Kunde ist berechtigt, vor dem Beginn der Veranstaltung Teilnehmer nach eigenem Ermessen abzumelden und durch andere Teilnehmer zu ersetzen. Der Kunde wird uns über einen Wechsel in der Person eines Teilnehmers rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung informieren.
7. Umbuchung von Veranstaltungen
- Die Umbuchung von Veranstaltungen auf einen anderen Veranstaltungstermin oder einen anderen Veranstaltungsort ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden möglich, die mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin einvernehmlich geschlossen werden muss. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung einer Veranstaltung besteht nicht.
- Wir sind im Falle einer einvernehmlichen Umbuchung berechtigt, eine pauschale Vergütung für den administrativen Zusatzaufwand in Höhe von 100,00 EUR (zzgl. USt.) zu berechnen. Nachgewiesene Aufwendungen, die uns durch die Umbuchung zusätzlich entstehen, sind vom Kunden ebenfalls zu erstatten.
8. Nichterscheinen oder Stornierung von Veranstaltungen, Ersatzteilnehmer
- Bei Nichterscheinen des Teilnehmers zum Veranstaltungstermin der gebuchten Veranstaltung fällt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe an.
- Der Kunde kann seine Teilnahme an einer Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform stornieren. Bei einer Stornierung fällt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn die folgende Teilvergütung (jeweils netto) an:
• bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn: 30 % der Vergütung
• bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn: 75 % der Vergütung
• weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn: 90 % der Vergütung. - Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch seine Stornierung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
- Das Recht des Kunden, nach Ziffer 6. Abs. (2) einen Ersatzteilnehmer zu benennen, bleibt hiervon unberührt.
9. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
- Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Ist der Kunde Unternehmer, kann er mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind oder auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Diese Einschränkungen bei der Ausübung von Aufrechnungsrechten gelten nicht für Verbraucher.
10. Haftung
- Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, oder solchen unserer gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Wir haften dem Grunde nach für jede schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als wesentlich gelten solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
- Im Übrigen haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen und keine Kardinalpflichten betreffen, sind ausgeschlossen. Ziffer 10. Abs. (1) bleibt hiervon unberührt.
- Unsere Haftungshöhe wird für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Gesamtbetrag von EUR 25.000,00 begrenzt.
- Unsere Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen.
- Sofern und soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die EU-Kommission stellt eine interaktive Webseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die OS-Plattform ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten.
Die OS-Plattform können Sie hier aufrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
E-Mail: info@--no-spam--hansenundpartner.com
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussbestimmungen
- Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt wird.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Erklärung rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle eventuell ungewollter Vertragslücken. Es ist ausdrücklicher Wille der Parteien, dass § 139 BGB mit dieser Klausel insgesamt abbedungen ist.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist unser Geschäftssitz der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland unterhält oder sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unsere Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.