Dünen

Zum Tag der Arbeit: auch Gewerkschaften und Betriebsräte müssen ihren Teil leisten

Prozessoptimierung Allgemeines

Das Streikrecht und somit auch das Recht, Forderungen mit Hilfe von Warnstreiks ein größeres Gewicht zu verleihen, ist einer der höchsten Werte einer modernen Demokratie und findet sich deshalb in Deutschlands Grundgesetz wieder.

Seit einiger Zeit wächst jedoch das subjektive Empfinden vieler Deutscher, dass sich Streiks und Warnstreiks häufen. Das liegt daran, dass dies tatsächlich auch so ist. Immer mehr Gewerkschaften drängen mit immer drastischeren Forderungen und Aktionen immer häufiger in die mediale Öffentlichkeit.

Mittlerweile untergraben sogar die Gewerkschaften untereinander die Rechtfertigung von Warnstreiks und Streiks. Immer wieder werden Arbeitgeber zum Spielball von Gewerkschaftsstreitereien.

Vorschnell werden Verhandlungen seitens der Gewerkschaften für gescheitert erklärt und das Mittel des Warnstreiks als gerechtfertigt angesehen. Zu Lasten von Hunderttausenden.

Sich das Verhalten der Gewerkschaften zum Vorbild nehmend, beginnen nun auch immer mehr Betriebsräte, als Erfüllungsgehilfen der Gewerkschaften im Betrieb mit Warnstreiks als probates Mittel des Arbeitskampfes zu drohen, ohne die einzelnen Stufen von Verhandlungen voll ausgeschöpft zu haben. Dieses Vorgehen kennt nur Verlierer!

Wir sagen: Das muss und darf nicht sein! Es ist Zeit sich wieder mit Diplomatie und Verhandlungsgeschick zu Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszutauschen.

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