Dünen

Stammbelegschaft vs. Zeitarbeit.

Prozessoptimierung

Ob Onlinehändler oder Supermarktketten: So ziemlich alle beschäftigen Zeitarbeiter.

Doch Vorsicht: Das System der Leiharbeit ist kompliziert und hält Fallstricke für Unternehmen und Beschäftigte bereit.

Grundsätzlich gilt für Leiharbeit: gleiche Bedingungen wie für Festangestellte.

Leiharbeiter werden in der Regel von einer Zeitarbeitsfirma an Betriebe mit Personalbedarf weitervermittelt. Die Firmen schließen einen Überlassungsvertrag, der regelt, unter welchen Bedingungen der Leiharbeiter entliehen wird. Welche Bedingungen erlaubt sind, bestimmt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zeitarbeitnehmer, in Deutschland rund 700.000, sind bei der Verleihfirma angestellt und haben auch nur dort einen Arbeitsvertrag.

Gleiche Bedingungen gelten insbesondere für die Regeln des Arbeitsschutzes. Zeitarbeitern muss auch der Zugang zu betrieblichen Gemeinschaftseinrichtungen wie Pausenräumen und die Nutzung von Betriebskindergärten offenstehen. Im Extremfall können Firmen, die vorgeschriebene Arbeitsbedingungen nicht einhalten, mit einem Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Euro bestraft werden.

In Bezug auf betriebliche Mitbestimmung haben Leiharbeiter zwar das Recht, Versammlungen und Beratungsangebote der Arbeitnehmervertretung zu besuchen, sind jedoch bei den Betriebsratswahlen im Entleihbetrieb nicht wählbar.

Auch ein Teilnahmerecht an einem Streik beim Entleiher besteht nicht. Allerdings kann ein Zeitarbeiter den Arbeitseinsatz in einem bestreikten Unternehmen verweigern. Die Zeitarbeitsfirma kann ihn dann bei Lohnfortzahlung freistellen oder an anderer Stelle einsetzen.

Der Gewinn für die Zeitarbeitsfirma ist umso größer, je höher die Differenz zwischen der Entlohnung für den Personalvermittler und dem Arbeitslohn des Zeitarbeiters ist. Damit diese Rechnung nicht ausschließlich zu Lasten der Leiharbeiter geht, hat der Gesetzgeber Lohnuntergrenzen festgelegt. Seit November 2012 sind dies 7,50 Euro pro Stunde in den neuen und 8,19 Euro in den alten Bundesländern.

Zusätzlich können Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter Tarifverträge aushandeln, die für Zeitarbeiter in bestimmten Branchen gelten. Dort wird das Gehalt der Leiharbeiter je nach Beschäftigungsdauer stufenweise angehoben. So sollen die Gehälter der Leiharbeiter und der Stammbelegschaft schrittweise angeglichen werden.

Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften sollte gründlich überlegt und durchgerechnet werden. Der Einsatz von Zeitarbeitern ist nicht alternativlos.

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