Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales plant das Recht für Arbeitnehmer zur Rückkehr in Vollzeit festzuschreiben. Dieser Entwurf betrifft Arbeitnehmer, die evtl. zur Pflege eines Angehörigen, ihre Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber verkürzt haben. Bisher besteht für den Arbeitnehmer kein Recht zur Rückkehr in eine Vollzeit-Beschäftigung. Im Detail könnte die Regelung wie folgt aussehen:
- Der Anspruch auf vorübergehende Teilzeitarbeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt
- Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestanden haben
- Beschäftigte müssen die vorübergehende Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen
- Nach der Rückkehr zur Vollzeit sollen sie eine erneute Teilzeit frühestens nach einem Jahr verlangen können
- Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit soll die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass ein Mitarbeiter in Teilzeit nicht bevorzugt in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis gebracht werden kann, da ein geeigneter Arbeitsplatz nicht vorhanden ist oder die Qualifikation nicht deckungsgleich mit der zu besetzenden Position im Unternehmen ist.
Die Rückkehr zur Vollzeit schließt eine Lücke in der Arbeitsgesetzgebung und kennt mittel- und langfristig nur Gewinner.