Dünen

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Mindestlohngesetz (MiLoG) erfordert Nachbesserung - Nicht im Kern, aber im Detail

Prozessoptimierung

Mit wenigen Ausnahmen gilt in Deutschland für Beschäftigungsverhältnisse ein flächendeckender Mindestlohn von € 8,50. Dieses hat sich mit Beginn dieses Jahres zum Vorjahr geändert.

Es erscheint, als liefe der eine oder andere Arbeitgeber derzeit zur Höchstform auf, die Bestimmungen rund um den Mindestlohn zu beugen oder zu umgehen. Und all das mit Vorsatz, der im Einzelfall eine Strafe von 1/2 Million Euro pro Verstoß zur Folge haben kann.

Unnötigerweise gießen einzelne Parteien, aber auch Arbeitgeber- und andere Interessenverbände weiter Öl ins Feuer und verunsichern die ohnehin schon aufgebrachten Arbeitgeber auf diese Weise nur noch mehr.

Das Gesetz hat ohne Frage, wie jede neue Regelung noch seine Kinderkrankheiten, aber ist es deshalb gleich als Jobkiller oder die Ursache des Endes der deutschen Wirtschaft anzusehen, wie so mancher quotenversessener Scharfmacher aus dem Süden lauthals in Stammtisch-Manier proklamiert?

Wir schlagen vor zur Arbeitsebene zurückzukehren und den Unternehmen, denen der Mindestlohn Sorge bereitet das nötige Know-how zur Verfügung zu stellen, um nicht über Irrwege einer Strafe entgegen zu schliddern, die für so manches Unternehmen das Ende bedeuten würde.

Wir arbeiten aktiv an der Verbesserung der Arbeitswelt. - Kontaktieren Sie uns, wenn der Mindestlohn Sie ernsthaft bedrängt. 

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