Allzu häufig ist es insbesondere bei Streitigkeiten der Fall, dass Unternehmensfremde sich ungefragt in innerbetriebliche Themen einzumischen versuchen.
Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung sind die ernannten oder gewählten Gremien, die innerbetrieblich einen Weg finden müssen, die Anliegen sowohl der Belegschaft als auch der Arbeitgeber zu diskutieren und zu lösen.
Hierzu kann es erforderlich sein, externe Erfahrung oder Kenntnisse einzuholen. Dieses "know-how" wird beschlossen und angefragt, es sollte niemals ungebeten an ein Unternehmen oder eine Belegschaft herangetragen werden.
Vermeiden Sie, das unternehmensfremde Zwietracht sähen und Ihr innerbetriebliches Verhältnis zu Ihren Arbeitnehmern unterwandern.
Wir sind Spezialisten für die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und Freunde konstruktiver Lösungen.