Dünen

Halbwissen von Arbeitgebern hat Verlangsamung von Integration zur Folge

Personalentwicklung

Halbwissen war, ist und wird niemals gut genug sein, wenn es um Qualität und Nachhaltigkeit geht. Das gilt in allen Bereichen des Lebens, so auch in der Beschäftigung von Arbeitnehmern muslimischen Glaubens in deutschen Unternehmen.

Es herrscht eine seltsame Unsicherheit bei deutschen Arbeitgebern vor, was Fragen des ganz alltäglichen Miteinanders zwischen den unterschiedlichen Religionen und Kulturen angeht.

Eine der häufigsten Fragen, nicht nur unserer Kunden, zeigt die Banalität des Miteinanders: Haben Muslime Anspruch auf Gebetspausen?

Richtungsweisenden Charakter hat in dieser Frage ein Urteil des Landesarbeitsgerichts im westfälischen Hamm aus dem Jahr 2002.

In dem Verfahren ging es um einen Moslem, der von seinem Chef abgemahnt worden war, weil er sich während der Arbeitszeit wiederholt für einige Minuten vom Arbeitsplatz entfernt hatte, um seiner Gebetspflicht nachzukommen.

Das Gericht entschied, dass der gläubige Moslem seine Gebete auf die offiziellen Pausen hätte verschieben müssen. Es bemerkte, dass dies auch durchaus im Einklang mit der islamischen Glaubenslehre sei, die eine Verschiebung der Gebete zum Teil um mehrere Stunden ermögliche.

Arbeitgeber sind zwar prinzipiell gehalten, auf die religiösen Belange ihrer Belegschaft Rücksicht zu nehmen, das darf nach Einschätzung der Juristen aber nicht dazu führen, dass arbeitsvertragliche Pflichten nicht erfüllt werden.

Der deutsche Arbeitsmarkt unterliegt einem weiteren positiven Wandel, wenn es uns gelingt, einen großen Teil der Flüchtlinge für unseren Arbeitsmarkt zu interessieren. Das bedeutet jedoch auch für Unternehmen, sich gut auf diese Chance vorzubereiten: Mit Wissen und Klarheit im Recht und der Kenntnis besonderer Bedürfnisse der neuen Kollegen.

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