Seit gestern gelten umfangreiche gesetzliche Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Insbesondere folgende Regelungen sind für Sie relevant:
- gesetzlicher Mindestlohn
- Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 18,7 Prozent
- Reform der Krankenkassenbeiträge
- Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,35 Prozent, für Kinderlose 2,6 Prozent
- Flexibilisierung der Elternzeit
- Gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit
Wenn Sie spät dran sein sollten mit der Anpassung an die neuen Regelungen, ist das kein Problem. - Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung. Wir erzählen Ihnen, was Sie wirklich über die neue Rechtslage wissen müssen und beraten Sie in allen strategischen und taktischen Fragen der veränderten Spielregeln.