Immer wieder kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, manchmal aufgrund geringer Detaildivergenzen, inadäquater Form oder vermeintlicher Interessenkonflikte, zu Spannungen, bis hin zu schweren Zerwürfnissen.
In dem einen oder anderen Fall steht gar der Vorwurf im Raum, ein Betrieb arbeitet gegen die Mitarbeiter oder ein Betriebsrat berücksichtigt die betrieblichen Interessen nur unzureichend. Aussagen dieser Art, ob wahr oder falsch, müssen sofort, schonungslos und vollständig ausgeräumt werden, um zeitnah zu einer konstruktiven Arbeitsebene im Sinne des Betriebes und der Mitarbeiter zurückkehren zu können.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt vor: "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen" (BetrVG §2 (1)).
Für unseren Kunden, an dessen Standorten in Deutschland neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsräten gegangen werden sollen, setzen wir seit einiger Zeit und mit großem Erfolg, eine von uns entwickelte Kommunikationsstrategie zur nachhaltigen Stärkung einer vertrauensvollen und in beiderseitiger Ansicht konstruktiven Zusammenarbeit um.
Gewinner dieser Kampagne befinden sich auf allen Seiten.