Die neue Bundesregierung wird in der laufenden Legislaturperiode die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken. Die Dauer wird auf 18 statt bisher 24 Monate begrenzt. Ein Vertrag wird auch lediglich einmal statt bislang bis zu dreimalig verlängert werden dürfen. Abhängig von der Unternehmensgröße wird zudem nur noch eine bestimmte Anzahl von Befristungen gestattet sein. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten dürften nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.
„Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen.“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. „Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.“
Die Regelung soll auch für Leiharbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen gelten. So sollen in Zukunft „auch eine oder mehrere vorherige Entleihung(en) des [...] befristet eingestellten Arbeitnehmers durch [...] Verleihunternehmen angerechnet“ werden. „Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich.“
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Absichten aus den Koalitionsverhandlungen in einem Gesetz lesen werden. Fest steht jedoch, dass Arbeitgeber sich des Themas Befristung besser heute als morgen annehmen und sinnvollerweise gleich zwei Schritte auf einmal gehen sollten: Vermeidung befristeter Arbeitsverträge als Grundlage langfristiger Personalplanungen.
... der nächste Zwischenschritt auf dem Weg zur Eindämmung sachgrundloser Befristungen ist jedoch erst einmal, dass es Union und SPD gelingt, die neue Bundesregierung zu stellen.